Gesetzliche Gewährleistung

Amtlicher EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
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Der Golf- Gimme

Geschrieben von: Christoph Knapp | |

Bei einem Loch- Wettspiel hat jeder Spieler die Möglichkeit seinem Gegner einen Putt zu schenken. Dieser geschenkte Putt wird als Golf- Gimme bezeichnet. Es bleibt dem Spieler immer selbst überlassen ob und wann er seinem Gegner einen Golf- Gimme gewährt. Dies muss gut abgewogen werden und der Situation taktisch angepasst sein. Meistens schenkt man Putts aber erst dann, wenn der Golfball so nah am Loch liegt, dass es nahezu unmöglich ist, diesen Putt nicht einzulochen. Einen Golf- Gimme gibt es laut den offiziellen Golfregeln aber ausschließlich in einem Loch- Wettspiel. Bei einem vorgabewirksamen Zähl- Wettspiel oder anderen Turnieren dürfen grundsätzlich keine Putts geschenkt werden, bzw. muss der Spieler selbst Sorge tragen seinen Putt einzulochen. Aufnehmen darf man einen Ball nur, sollte man bei einem Zählspiel nach Stableford keine Punkte am jeweiligen Loch erzielen können.

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