Gesetzliche Gewährleistung

Amtlicher EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
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Golf- Congu- System

Geschrieben von: Christoph Knapp | |

Das sogenannte Golf- Congu- System dient zur Berechnung der Vorgaben im Golfsport. Die Buchstaben Congu stehen für „Council of National Golf Union“. Dieses System wurde bereits 1983 eingeführt und greift in seiner Form heutzutage ab einem Handicap von -36. Spielt man einen Schlag besser, verbessert man sich nur noch um 0,5 Punkte, also auf 35,5. Diese Kommastelle wird ab Komma 5 immer aufgerundet und bei Komma 4 immer abgerundet, so dass man in unserem Fall bei Handicap -36 bleibt. Spielt man drei Schläge besser als Handicap -36 kommt man auf -34,5 und somit auf ein Handicap -35. In den unteren Handicap-Klassen des Golf- Congu- System verbessert man sich dann nicht mehr um 0,5 Punkte, sondern nur noch um 0,4, 0,3 dann 0,2 und schließlich nur noch um 0,1 Punkte. In Deutschland wurde das System im Jahre 2001 vom DGV durch das Slope- System ergänzt und ersetzt.

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