a) Durch wen und wohin
Einen Ball hinlegen, der nach den Regeln hinzulegen ist, muss vom Spieler oder seinem Partner hingelegt werden. Ist ein Ball zurückzulegen, so müssen ihn der Spieler, sein Partner oder die Person, die ihn aufgenommen oder bewegt hatte, an die Stelle legen, an der er aufgenommen oder bewegt worden war. Wird der Ball durch eine andere Person hin- oder zurückgelegt und der Fehler nicht wie in Regel 20-6 vorgesehen, korrigiert, zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu. In jedem dieser Fälle ist der Spieler dabei für jeden anderen Regelverstoß verantwortlich, der aufgrund des Hin- oder Zurücklegens des Balls geschieht. Wird ein Ball oder ein Ballmarker beim Hin- oder Zurücklegen des Balls versehentlich bewegt, so muss der Ball bzw. der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbar auf die eigentliche Handlung von Hin- oder Zurücklegen des Balls oder Fortbewegen des Ballmarkers zurückzuführen ist. Anderenfalls zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach Regel 18-2a oder 20-1 zu.
Wird ein zurückzulegender Ball an eine andere Stelle gelegt als die, von der er aufgenommen oder bewegt worden war und wird der Fehler nicht wie in Regel 20-6 vorgesehen, korrigiert, so zieht der Spieler sich die Grundstrafe von Lochverlust im Lochspiel oder zwei Schläge im Zählspiel, für einen Verstoß gegen die anwendbare Regel zu.
b) Lage eines hin- oder zurückzulegenden Balls verändert
Wurde die ursprüngliche Lage eines hin- oder zurückzulegenden Balls verändert, so muss
(I) außer in einem Hindernis, der Ball in die nächste, der ursprünglichen möglichst ähnliche Lage, hingelegt werden, nicht weiter als eine Schlägerlänge von der ursprünglichen Lage entfernt, nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis;
(II) in einem Wasserhindernis der Ball in Übereinstimmung mit obiger Ziffer (I) hingelegt werden, jedoch in dem Wasserhindernis;
(III) in einem Bunker die ursprüngliche Lage so gut wie möglich wieder hergestellt und der Ball in diese Lage hingelegt werden.
c) Stelle nicht feststellbar
Ist es nicht möglich, die Stelle festzustellen, an die der Ball hinzulegen oder zurückzulegen ist, so muss'
(I) im Gelände der Ball so nahe wie möglich dem Ort, an dem er gelegen hatte, fallen gelassen werden, aber nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün;
(II) in einem Hindernis der Ball so nahe wie möglich dem Ort, an dem er gelegen hatte, in dem Hindernis fallen gelassen werden;
(III) auf dem Grün der Ball so nahe wie möglich dem Ort, an dem er gelegen hatte, hingelegt werden, aber nicht in einem Hindernis.
Ausnahme: Wenn das Spiel wieder auf- genommen wird (Regel 6-8d) und die Stelle nicht bestimmt werden kann, an die der Ball hingelegt werden muss, so muss diese Stelle geschätzt werden und der Ball muss an die geschätzte Stelle hingelegt werden.
d) Ball kommt nicht an Stelle zur Ruhe
Kommt ein Ball, der hingelegt wurde, nicht an der Stelle zur Ruhe, an der er hingelegt wurde, so ist das straflos und der Ball muss zurückgelegt werden.
Bleibt er abermals an jener Stelle nicht liegen, so muss er
(I) außer in einem Hindernis, an der nächsten Stelle hingelegt werden, an der er beim Hinlegen in Ruhe bleibt, nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis;
(II) in einem Hindernis an der nächsten Stelle in dem Hindernis hingelegt werden, an der er beim Hinlegen in Ruhe bleibt, nicht näher zum Loch.
Kommt ein hingelegter Ball an der Stelle zur Ruhe, an der er hingelegt wurde, und bewegt sich anschließend, so ist dies straflos, und der Ball muss gespielt werden, wie er liegt, es sei denn, die Vorschriften einer anderen Regel finden Anwendung.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 20-1, 20-2 ODER 20-3:
Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge.
Stand: 2018