a) Durch wen und wie
Ein Ball, der nach den Regeln fallen zu lassen ist, muss vom Spieler selbst fallen gelassen werden. Der Spieler muss aufrecht stehen, mit ausgestrecktem Arm den Ball in Schulterhöhe halten und ihn fallen lassen ( Ball droppen ). Wird der Ball von einer anderen Person oder auf andere Weise fallen gelassen und dieser Fehler nicht wie in Regel 20-6 vorgesehen, korrigiert, so zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu.
Berührt der Ball, wenn er fallen gelassen wird, irgendeine Person oder die Ausrüstung irgendeines Spielers, bevor oder nachdem er auf einen Teil des Platzes auftrifft und bevor er zur Ruhe kommt, so muss der Ball straflos erneut fallen gelassen werden. Wie oft ein Ball unter den beschriebenen Umständen erneut fallen zu lassen ist, unterliegt keiner Beschränkung. (Beeinflussung von Lage oder Bewegung eines Balls – siehe Regel 1-2.)
b) Wo fallen lassen
Ist ein Ball so nahe wie möglich einer bestimmten Stelle fallen zu lassen, so darf er nicht näher zum Loch als die bestimmte Stelle fallen gelassen werden, wobei die Stelle geschätzt werden muss, falls sie dem Spieler nicht genau bekannt ist.
Ein Ball muss beim Fallenlassen zuerst dort auf einem Teil des Platzes auftreffen, wo er nach der anwendbaren Regel fallen zu lassen ist. Wird er nicht so fallen gelassen, gelten Regeln 20-6 und 20-7.
c) Wann erneut fallen lassen
Ein fallen gelassener Ball muss straflos erneut fallen gelassen werden, wenn er
(I) in ein Hindernis hineinrollt und im Hindernis zur Ruhe kommt;
(II) aus einem Hindernis hinausrollt und außerhalb zur Ruhe kommt;
(III) auf ein Grün rollt und auf dem Grün zur Ruhe kommt;
(IV) ins Aus rollt und im Aus zur Ruhe kommt;
(V) in eine Lage rollt und dort zur Ruhe kommt, wo Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem nach Regel 24-2b (unbewegliches Hemmnis), Regel 25-1 (ungewöhnlich beschaffener Boden), Regel 25-3 (falsches Grün) oder nach einer Platzregel (Regel 33-8a) Erleichterung in Anspruch genommen wurde, oder in das Balleinschlagloch zurückrollt, aus dem er nach Regel 25-2 (eingebetteter Ball) aufgenommen wurde;
(VI) weiter als zwei Schlägerlängen von der Stelle wegrollt und zur Ruhe kommt, an der er zuerst auf einem Teil des Platzes auftraf oder
(VII) näher zum Loch rollt und zur Ruhe kommt als
a) seine ursprüngliche oder geschätzte Lage (siehe Regel 20-2b), sofern dies nicht anderweitig nach den Regeln gestattet ist, oder
b) der nächstgelegene Punkt der Erleichterung oder der größten erzielbaren Erleichterung (Regel 24-2, 25-1 oder 25-3), oder
c) der Punkt, an dem der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Wasserhindernisses oder seitlichen Wasserhindernisses gekreuzt hat (Regel 26-1).
Rollt der erneut fallen gelassene Ball in eine Lage wie oben aufgezählt, so muss er so nahe wie möglich der Stelle hingelegt werden, an der er zuerst auf einem Teil des Platzes auftraf, als er erneut fallen gelassen wurde.
Anmerkung 1: Kommt ein fallen gelassener oder erneut fallen gelassener Ball zur Ruhe und bewegt sich anschließend, so muss der Ball gespielt werden, wie er liegt, es sei denn, die Vorschriften einer anderen Regel finden Anwendung.
Anmerkung 2: Ist ein Ball, der nach dieser Regel erneut fallen zu lassen oder hinzulegen ist, nicht sofort wiederzuerlangen, darf ein anderer Ball eingesetzt werden. (Benutzung von Drop-Zonen – siehe Anhang I, Teil B, Abschnitt 8)
Stand: 2018