Gesetzliche Gewährleistung

Amtlicher EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
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Golf- Falsches- Grün

Geschrieben von: Christoph Knapp | |

Dies ist jedes andere Golfgrün als jenes des Lochs, welches ein Golfspieler gerade spielt. Auch Übungs- und Annäherungsgrün auf dem Platz wird als Golf- Falsches- Grün gewertet. Kommt ein Golfball nach einem Golfschlag auf einem falschen Grün zum liegen, so muss der Ball ohne Strafschlag am nächstgelegen Punkt, nicht näher zur Fahne des zu spielenden Loches, vom falschen Grün herunter gedroppt werden. Dies geschieht innerhalb von einer Schlägerlänge außerhalb des Grüns. Ein Golf- Falsches- Grün muss wie jedes andere Grün geschont werden. Deshalb gibt es eben die Regel, dass ein Golfball nicht von einem falschen Grün heruntergeschlagen werden darf. Dies würde das Grün zu sehr beschädigen und nicht reparable Schäden verursachen.

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